Die Ortsbeiräte haben eine Mittlerrolle zwischen den Stadteilen ihres Ortsbezirks und der Stadtverordnetenversammlung.
Grundsätzlich müssen die Ortsbeiräte zu allen Fragen von Stadtverordnetenversammlung oder Magistrat gehört werden, die den betreffenen Ortsbezirk betreffen, insbesondere bei der Verabschiedung des städischen Etats.
So kann ein Ortsbeirat z.B. Verkehsberuhigungsmaßnahmen oder in der Grünpolitik dem Magistrat Handlungsaufträge erteilen oder zur Prüfung auffordern.